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Bergstadt

20.02.2010 @ 18:49, Markscheider,

Begriffsklärungshinweis
Eine Bergstadt ist historisch gesehen eine Siedlung in der Nähe von Rohstofflagerstätten, welche, vor allem zum Zwecke der raschen Ansiedlung von Arbeitskräften und Unternehmen, mit dem Stadtrecht, anderen besonderen Rechten (Bergregal), Steuerbefreiungen oder -erlass und ähnlichem ausgestattet wurde. In der Zeit des ersten Niedergangs des Bergbaus nach der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung von der Landesherrschaft auch ausdrücklich verliehen, um damit private Investitionen zu fördern. Diese Bezeichnung wurde auch solchen Städten verliehen, von denen man sich dadurch erst eine größere bergbauliche Entfaltung erhoffte.

Ein typisches Beispiel ist in Sachsen die Stadt Freiberg, in der bereits durch die Namensgebung das Recht des abgabebefreiten Schürfens nach Erz deutlich wird. Freiberg gilt als die Mutter der sächsischen Bergstädte.

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Literatur


  • {{Literatur | Autor=Volker Wahl| Herausgeber=Staatliche Museen Meiningen| Titel=Bergbau, Berggerichte und Bergverwaltung im Gebiet zwischen Suhl, Steinbach-Hallenberg und Schmalkalden. |

Sammelwerk=Südthüringer Forschungen| Band= Band 13 | Verlag=Freies Wort | Ort=Meiningen| Jahr=1979 | Seiten=7-48 | ISBN=}}

Siehe auch


Bergbau, Stadtrecht, Bergregal, Berggesetz, Bergordnung, Bergfreiheit, Stadt, Gemeindearten

Kategorie:Bergbaugeschichte
Kategorie:Bergrecht
Kategorie:Stadt
Kategorie:Städtebau
Bergstadt
Kategorie:Bergbaukultur und -tradition

nn:Bergstad
no:Bergstad
sk:Slobodné kráľovské banské mesto

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