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Erlass (Verwaltungsrecht)

28.01.2008 @ 08:28, Zipferlak,

Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschränkt. Meist sind Behörden nur zu Erlassen gegenüber ihnen nachgeordnete Dienststellen befugt, nicht jedoch den Bürgern gegenüber. Ein Beispiel dafür ist der Runderlass im deutschen Verwaltungsrecht.

Diktatoren herrschen dagegen häufig ausschließlich durch Erlasse.

Kategorie:Staatsrecht

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