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Finanzamt

12.08.2010 @ 17:18, Botev,

Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

|thumb|Logo des bayerischen Finanzamtes

Deutschland


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Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.

Übergeordnete Behörde war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst und statt dessen ein Landesamt für Steuern geschaffen (z. B. in Bayern) oder die Finanzämter wurden direkt dem Finanzministerium (z. B. Brandenburg) bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen (z. B. Berlin) des jeweiligen Landes unterstellt.

Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts. Das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt kann über das System GEMFA ermittelt werden.

Österreich


Die Finanzämter sind Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Deren Aufgaben sind im wesentlichen in der Bundesabgabenordnung (BAO, Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben, BGBl. Nr. 194/1961) geregelt.

Schweiz


Siehe Eidgenössische Steuerverwaltung.

Weblinks


Wikiquote

Kategorie:Finanzbehörde (Deutschland)
Kategorie:Steuern und Abgaben

Rechtshinweis

cs:Finanční úřad
nl:Belastingdienst
pl:Urząd skarbowy

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