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Gebietskörperschaft

18.07.2010 @ 09:29, ProloSozz,

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt. Diese Hoheit umfasst auch die Einwohner, wobei die wahlberechtigten Einwohner (Bürger) gesetzliche Vollmitglieder der Körperschaft sind. Die Gebietskörperschaft zeichnet sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten, sowie durch den Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) ihrer Mitglieder, welcher sich in ihrem Gebiet befindet, aus.

Überblick


Es handelt sich um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Die Aufgaben und Grenzen der Gebietskörperschaften sind staatsrechtlich geregelt (siehe Verfassung). Ihre Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und kommunale Selbstverwaltung aus, die eigene Organe (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen. Im Gegensatz zu anderen kommunalen Körperschaften wie dem Amt hat die Gebietskörperschaft eine direkt gewählte Volksvertretung.

Teile des Staatsgebiets können gleichzeitig verschiedenen Gebietskörperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein. Bestes Beispiel hierfür sind die kommunalen Gebietskörperschaften Gemeinde und Landkreis.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, hier verstanden als „Bund“, „Länder“ und „Gemeinden“ zusammengefasst. Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskörperschaften den Sektor „Staat“.

Gebietskörperschaften sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

Deutschland


Gebietskörperschaften sind in Deutschland

Keine Gebietskörperschaften sind

Österreich


Gebietskörperschaften sind in Österreich

Schweiz


Keine Gebietskörperschaften sind

  • die Bezirke - sie dienen nur der Verwaltung und Gerichtsorganisation

Frankreich


Gebietskörperschaften der Republik (collectivités territoriales de la République, kurz collectivités territoriales, vor der Verfassungsänderung vom 28. März 2003 auch collectivités locales) sind:

Auf den Gebieten von Paris (Gemeinde/Departement) sowie Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana und Réunion (Departement/Region) koexistieren je zwei deckungsgleiche Gebietskörperschaften mit unterschiedlichen Aufgaben.

Keine Gebietskörperschaften der Republik sind insbesondere:

Belgien

Gebietskörperschaften sind in Belgien:

Keine Gebietskörperschaften sind:

  • die Bezirke (manchmal fälschlich Arrondissements genannt)
  • die Kantone

Siehe auch


Einzelnachweise


Kategorie:Verwaltungseinheit
Kategorie:Staatsrecht
Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Kategorie:Kommunalpolitik

Body politic
collectivité territoriale
ja:地方公共団体
lb:Gebittskierperschaft
nds:Eenheit vun dat Rebeet

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