Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist im deutschen bürgerlichen Recht ein Dienst- (§|611|BGB|dejure) oder Werkvertrag (§|631|BGB|dejure BGB), durch den sich der Beauftragte zur - entgeltlichen oder unentgeltlichen - Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§|675|BGB|dejure Abs. 1 BGB).
Hierbei umfasst der Begriff der Geschäftsbesorgung, anders als beim Auftrag, nur selbstständige Tätigkeiten auf rechtlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Damit sind insbesondere freiberufliche Tätigkeiten wie die eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters erfasst.
Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags kann eine Vollmacht erteilt werden, die jedoch juristisch ein eigenständiges Rechtsgeschäft bildet.
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