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Geschäftsführung ohne Auftrag

24.07.2010 @ 20:34, UHT,

Die Die Geschäftsführung ohne Auftrag (lat. negotiourm gestio) ist die eigenmächtige Besorgung fremder Angelegenheiten in der Absicht, fremde Interessen zu wahren. Es dient dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die dadurch entstehen, dass eine Person („Geschäftsführer“) eine Tätigkeit für einen anderen („Geschäftsherrn“) übernimmt und dadurch in dessen Rechts- und Interessenkreis eingreift, ohne von diesem beauftragt oder anderweitig dazu berechtigt zu sein.

Rechtslage in einzelnen Ländern


Literatur


  • {{Literatur

| Herausgeber=Ernst von Caemmerer und Peter Schlechtriem
| Titel=International Encyclopedia of Comparative Law
| Band=Vol. X: Restitution – Unjust Enrichment and Negotiorum Gestio
| Verlag=Mohr Siebeck
| Ort=Tübingen
| Jahr=2007
| ISBN=978-9004163096
}}

Kategorie:Rechtsgebiet

Negotiorum gestio
Gestion d'affaires en droit civil français
it:Negotiorum gestio
ja:事務管理
nl:Zaakwaarneming
nn:Negotiorum gestio
no:Negotiorum gestio
sv:Negotiorum gestio
th:การจัดการงานนอกสั่ง
zh:无因管理

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